Zertifizierung der IHK zu Berlin
  • Startseite
  • Personenprofil
  • Philosophie
  • Referenzen
  • Leistungen
  • Kosten
  • Anforderungen
  • Kontakt
  • Impressum

Anforderungen

Alexander Stang

Vereidigter Sachverständiger | Bewertung von Grundstücken

Nachfolgende Unterlagen können je nach Verfügbarkeit durch Sie zur Verfügung gestellt werden - nach Erteilung entsprechender Vollmacht werden diese auch durch mich beschafft:

benötigte Unterlagen: wo bekomme ich was?
aktueller Grundbuchauszug schriftlicher Antrag bei jedem Grundbuchamt der Amtsgerichte (kostenpflichtig - Eigentümervollmacht, Kaufvertrag o.ä. erforderlich)
bei Erbbau-, Nießbrauch- oder GFL-Rechten o.ä. eine Kopie der Eintragungsbewilligung (Notarvertrag) Akteneinsicht beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts (Eigentümervollmacht o.ä. erforderlich)
aktuelle Flurkarte sowie Auszug aus dem Liegenschaftskataster Antrag beim zuständigen Vermessungs-/ Katasteramt (kostenpflichtig)
Erschließungsbeitragsbescheinigung Antrag beim zuständigen Tiefbauamt (kostenpflichtig)
Baulastenauskunft Antrag beim zuständigen Bauaufsichtsamt (kostenpflichtig)
ggf. Altlastenauskunft Antrag beim zuständigen Umweltamt (kostenpflichtig)
Geschossgrundrisse und Schnitte etc. Akteneinsicht beim zuständigen Bauaufsichtsamt (teilweise kostenpflichtig - Eigentümervollmacht erforderlich)
Lageplan und Nutzungsberechnung (GFZ, GRZ) Akteneinsicht beim zuständigen Bauaufsichtsamt (teilweise kostenpflichtig - Eigentümervollmacht erforderlich)
Angaben über Baujahr und Zeitpunkt von Mod.-/ Inst.- bzw. An- oder Umbaumaßnahmen Akteneinsicht beim zuständigen Bauaufsichtsamt (teilweise kostenpflichtig - Eigentümervollmacht erforderlich)
bei Sondereigentum Teilungserklärung und ggf. Übersichtsplan Sondernutzungsrechte z.B. Akteneinsicht beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts (Eigentümervollmacht o.ä. erforderlich)
Wohn- und Nutzflächenberechnung Akteneinsicht beim zuständigen Bauaufsichtsamt (teilweise kostenpflichtig - Eigentümervollmacht erforderlich)
Mieterliste  
Baubeschreibung Akteneinsicht beim zuständigen Bauaufsichtsamt (teilweise kostenpflichtig - Eigentümervollmacht erforderlich)
bei bestehender öffentlicher Förderung ggf. Förderungsvertrag etc.  

 

© Alexander Stang | webdesign berlin: unternehmenshomepage.de | Datenschutzerklärung